1839
Das Großherzogliche Innen- und Justiz-Ministerium gibt am 9. Oktober im Hessischen Regierungsblatt bekannt, dass ein „Verein zur Unterstützung und Beaufsichtigung der aus den Landes- und Provinzialstrafanstalten Entlassenen im Großherzogtum Hessen“ gebildet werden soll:
Der Zweck des Vereins soll seyen, die moralische und bürgerliche Besserung der aus den … Strafanstalten Entlassenen zu befördern, darum ihnen die Möglichkeit eines ordentlichen Lebenswandels und rechtlichen Erwerbs zu verschaffen und daher ihnen auch bei ihrem nach überstandener Freiheitsstrafe nöthigen Unterkommen und Fortkommen behülflich zu seyn, namentlich mit Rath und Verwendung und, wenn es erforderlich erscheint, selbst mit Geldmitteln zu unterstützen.