Unsere Leistungen

Übergangswohnheim und ambulante Betreuung

Der Verein ist Träger des Übergangsheims „Haus Ober-Ramstadt“ für entlassene Strafgefangene. Das Übergangswohnheim bietet Platz für 12 Personen, eine Gemeinschaftsküche, drei Bäder und einen Freizeitraum. Das Betreuungsangebot richtet sich an volljährige Männer, die aus den unterschiedlichsten Gründen straffällig geworden sind. Ziel ist es, diese Klienten auf dem Weg zur sozialen und beruflichen Integration zu begleiten und zu unterstützen. Zusätzlich zum stationären Bereich gewährt der Verein mit ambulanten Betreuungen auch für Frauen nach §§ 67 SGB XII Hilfe in besonderen Lebenslagen. Im stationären und ambulanten Bereich sind hauptamtliche Fachkräfte (Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen) beschäftigt.


Förderung der Sozialen Dienste der Justiz

Der Verein kooperiert sehr eng mit den Sozialen Diensten der Justiz (Bewährungshilfe/ Gerichtshilfe) bei dem Landgericht Darmstadt. Die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer erhalten ein monatliches Verfügungsgeld und Bekleidungsgutscheine. So können sie ihren Klienten gezielt mit kleineren Beträgen Hilfeleistungen in finanziellen und sozialen Notlagen zukommen lassen.


Förderung der Betreuung von Strafgefangenen in der JVA

Zuwendungen des Vereins an Strafgefangenen dienen überwiegend der Entlassungsvorbereitung. Diese erfolgen z. B. mittels Bekleidungsgutscheinen, Kostenübernahme zur Beschaffung von Papieren oder nach der Haftentlassung mit der Übernahme von Fahrtkosten zum Wohnort.


Affekt-Kontroll-Training

In Kooperation mit dem freien Jugendhilfeträger In Bewegungwurde ein therapeutisches Trainingsangebot für gewaltbereite und aufgrund von Gewalttaten verurteilte Klienten eingerichtet. Die Teilnehmer werden entweder über eine gerichtliche Auflage oder auf Empfehlung der Bewährungshilfe/ des Jugendamtes in das Programm vermittelt. Leider stehen hierfür öffentliche Mittel nicht zur Verfügung. Mit der Übernahme der Kosten hat der Verein die erfolgreiche Realisierung dieses Projektes ermöglicht und trägt auf diese Weise zur Gewaltprävention bei.


Schuldenregulierung

Über regionale Schuldenregulierungsfonds werden kurzfristig kleinere Umschuldungen für Klienten vorgenommen, um z. B. Lohn- und Kontopfändungen und evtl. den Verlust einer Arbeitsstelle zu verhindern. Auch kann in zahlreichen Fällen die Sperre der Energiezufuhr abgewendet und so vor allem für Familien mit Kindern eine besondere soziale Härte verhindert werden.


Beratung in der Geschäftsstelle

In den Geschäftsräumen des Vereins finden regelmäßig Sprechstunden statt. Mit diesem niederschwelligen Angebot wird Strafentlassenen und auch Angehörigen von Gefangenen Beratung angeboten und bei Bedarf materielle Hilfeleistung mittels Sachwertzuwendungen (Lebensmittel- und Bekleidungsgutscheinen) gewährt.